Für den Internetauftritt der Schulen sind die Schulleitungen verantwortlich.
Besondere Beachtung ist hierbei dem Urheberrecht zu schenken. Vor der Veröffentlichung von kopierten Presseartikeln oder der Nutzung bzw. Einbindung fremder Inhalte (z.B.: Fotos, Grafiken, Karikaturen, Kartenausschnitte, Presseartikel) in schulischen Internetauftritten ist die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers einzuholen.
Es ist urheberrechtswidrig, Zeitungsartikel ohne die Zustimmung des Urhebers in schulischen Internetauftritten zu vervielfältigen und für jedermann zugänglich zu machen, also zu veröffentlichen. Auch die nachzuweisende Zustimmung des jeweiligen Zeitungsverlages reicht oftmals nicht aus, um den Artikel mit Foto in der beschriebenen Form rechtmäßig in den schulischen Internetauftritt einbinden zu können. Dies hängt damit zusammen, dass Zeitungsverlage illustrierende Fotos oftmals nicht mehr durch eigene Fotografen selbst aufnehmen lassen, sondern ihrerseits gegen Entgelt über Fotoagenturen zur Nutzung in der Printausgabe oder in einem nur registrierten Abonnenten zugänglichen Onlinebereich beziehen (eingeschränkte Lizenz). Diese eingeschränkte Lizenz berechtigt aber nicht zu einer Nutzung des Fotos über den lizensierten Umfang hinaus, so dass die Nutzung des Fotos durch Einbindung des kopierten Artikels in den schulischen Internetauftritt selbst dann eine Verletzung des Urheberrechtes des von der Fotoagentur vertretenen Fotografen darstellt, wenn der Zeitungsverlag einer Nutzung des reinen Artikeltextes für den schulischen Internetauftritt zugestimmt hat.
Um Urheberrechtsverletzungen und damit strafbaren und kostenpflichtigen Verletzungshandlungen vorzubeugen, werden wir ab sofort keine Presseartikel oder Fotos aus der Presse, die unsere Schule betreffen, mehr veröffentlichen.